Die Vergütungsbedingungen für freiberufliche Hebammen und insbesondere für sogenannte Beleghebammen in den Kliniken haben sich geändert. Ab dem 1. November 2025 tritt der neue Hebammenhilfevertrag in Kraft.
Doch: Die Reaktionen sind geteilt – von Hoffnung auf bessere Honorierung bis hin zu massiver Kritik.
Was ändert sich konkret?
- Der Stundenlohn für manche Leistungen der freiberuflichen Hebammen wurde angehoben.
- Die Förderung von Eins-zu-eins-Betreuung (also eine Hebamme = eine Schwangere) wird stärker in den Fokus gerückt.
- Gleichzeitig wurden für Beleghebammen (Hebammen, die in Kliniken im Belegsystem tätig sind) Regelungen getroffen, die mehr Verantwortung und weniger Vergütung bei paralleler Betreuung bedeuten.
Warum gibt es Kritik?
- [Schlussfolgerung] Für viele Beleghebammen bedeutet die neue Regelung Einkommenseinbußen von bis zu 20–30 %.
- Die Vorgabe der durchgehenden Eins-zu-eins-Betreuung (z. B. zwei Stunden vor bis zwei Stunden nach der Geburt) erweist sich in der Praxis als schwer erfüllbar.
- [Schlussfolgerung] Es besteht die Gefahr einer Verschlechterung der Versorgung, wenn Hebammen ihre Tätigkeit reduzieren oder aufgeben.
Was heißt das für Schwangere und Familien?
- Wenn weniger Hebammen verfügbar sind oder Hebammen unter dem Druck wirtschaftlich arbeiten müssen, kann das dazu führen, dass Geburts- und Nachbetreuungsangebote einschränkter werden.
- [Schlussfolgerung] Möglicherweise wird es schwieriger, eine vertraute Hebamme für die Geburt oder Wochenbettbetreuung zu finden.
- Auf der positiven Seite: Ziel der Reform ist, die Qualität der Betreuung (z. B. durch mehr Eins-zu-eins-Betreuung) zu stärken – sofern das Modell funktioniert und ausreichend Hebammen mitmachen.
Was kann Ihre Hebammenpraxis tun?
- Transparenz schaffen: Erläutern Sie Schwangeren frühzeitig, wie sich die Versorgungssituation entwickeln kann und worauf sie achten sollten.
- Frühzeitige Anmeldung: Motivieren Sie werdende Eltern, sich früh mit der Hebammenwahl auseinanderzusetzen und ggf. alternative Betreuungsszenarien zu planen.
- Qualitätsmerkmale herausstellen: Betonen Sie in Ihrer Kommunikation (z. B. für Ihre Praxis in Glückstadt) Ihr Engagement für individuelle Betreuung, Sicherheit und Kontinuität – gerade in einem Umfeld sich wandelnder Vergütungsbedingungen.
- Netzwerken: Knüpfen Sie Kontakte zu Kliniken, Geburtshäusern und anderen Hebammen, um gemeinsam tragfähige Modelle der Betreuung zu entwickeln und ggf. gegenseitig Ausfälle aufzufangen.
Fazit
Die Reform des Vergütungsmodells für Hebammen ist ein wichtiger Schritt – sie birgt jedoch erhebliche Risiken, wenn in der Praxis Betreuung und Hebammenkapazitäten darunter leiden. Für Schwangere heißt das: früh planen, gut informieren – und im Gespräch mit der Hebammenpraxis Ihre Wünsche und Möglichkeiten klären. Für Hebammen-Praxis-Teams gilt: Wer durch transparente Information, Betreuungskontinuität und Qualität überzeugt, kann sich in einem veränderten Umfeld weiterhin gut aufstellen.